Pelletheizung: Förderung und Anforderungen

Eine Pelletheizung bringt einige Kosten mit sich, wenn Sie diese mitsamt Pelletkessel, Lager, Wasser und eventueller Solarkollektoren anschaffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten Förderungen in Höhe von bis zu 55 % für Hausbesitzer an, die eine Pelletheizung installieren. Grund dafür ist die CO2-neutrale Verbrennung Anlagen dieser Art. Wir erklären, wie die Förderungen aussehen und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.

Pelletheizung-Foerderung
Der Einbau einer Pelletheizung wird mit bis zu 55 % gefördert.

Inhaltsverzeichnis

Förderung der Pelletheizung

Die Kosten für eine Pelletheizung sind nicht unerheblich. Allerdings werden Sie vom Staat mit Fördermitteln unterstützt, da die Verbrennung CO2-neutral abläuft.

Die Möglichkeiten zur Förderung sind Anfang 2021 mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erweitert worden. So bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Zuschuss-Förderung im Rahmen der BEG EM für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen an. Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist es seit dem 01.07.2021 mit dem neuen Programm KfW 262 für eine Sanierung dieser Art möglich, einen Tilgungszuschuss zu erhalten. Einen Überblick über die Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie hier:

FörderanstaltProgrammBedingungenFörderhöhe
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BEG EM für die Sanierung mit EinzelmaßnahmenEinbau einer Pelletheizung im Altbaumin. 35 %
 Öl-AustauschprämieTausch einer alten Ölheizung gegen Pelletheizung45 %
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Programm KfW 262Einbau einer PelletheizungKredit bis zu 60.000 € inklusive Tilgungszuschuss bis zu 35 %
 Öl-AustauschprämiePelletheizung als Ersatz einer Ölheizung45 %
 Innovativer Sanierungsfahrplan (iSFP) 50 %
 Innovativer Sanierungsfahrplan (iSFP) + besonders emissionsarmes Gerät (max. 2,5 mg/m³ Feinstaub) 55 % bzw. maximal 33.000 €
 Programm KfW 461Pelletheizung im Rahmen einer Sanierung oder Neubau nach Effizienzhaus-StandardMaximal 75.000 €

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Bei allen Förderungen gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, ansonsten ist keine Förderung möglich. Grundsätzlich ist ein zertifizierter Energieberater zwar nicht bei jeder Förderung vorgeschrieben, aber immer zu empfehlen. Dieser kann Sie hinsichtlich des Sanierungsbedarf sowie nützlicher Maßnahmen beraten. Achtung: Für eine Förderung mit einem iSFP sowie die KfW-Förderung der BEG WG ist sein Mitwirken vorgeschrieben.

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