Relevanz des Alters
Ob eine Gas- oder Ölheizung ausgetauscht werden muss, ist in der Regel vom Alter der Anlage abhängig. So muss diese spätestens nach Ablauf von 30 Jahren ersetzt werden. Achtung: Mit dem Alter der Heizung ist in der Regel das Alter des Kessels gemeint, das Sie am Typenschild ablesen können. Sollte es dort nicht mehr angebracht oder unlesbar sein, dann findet sich das Heizungsalter auch im Schornsteinfegerprotokoll, alten Rechnungen und Datenblättern sowie den Bauunterlagen. Gesetzt den Fall, dass der Brenner oder andere Komponenten der Heizung in den letzten Jahren bereits ausgetauscht wurden, dann muss dennoch eine neue Anlage installiert werden.