Ölheizung: Austauschpflicht ab 2026

Um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen, müssen alle CO2-Emissionen gesenkt werden – auch im Haushalt sollten diese bei null liegen. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, ab 2026 für nahezu jede Ölheizungeine Austauschpflicht einzuführen. Hier erfahren Sie, welche Ausnahmen dafür gelten und was Sie außerdem wissen sollten – gerade auch in Bezug auf Fördergelder.

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Für Besitzer einer Ölheizung gilt ab 2026: Die Anlage muss ausgetauscht werden.

Inhaltsverzeichnis

Ist es verboten, eine Ölheizung zu installieren?

Bis Ende 2025 dürfen neue Ölheizungen noch installiert werden, auch wenn es dafür seit 2020 keinerlei staatliche Förderungsmöglichkeiten mehr gibt. Ab 2026 dürfen Sie eine Ölheizung nur als Teil eines hybriden Systems installieren, das zusätzlich einen Wärmeerzeuger besitzt, das mit erneuerbaren Energien arbeitet, beispielsweise also eine Solarheizung. Für eine Aufrüstung dieser Art erhalten Sie Förderungen vom Staat, auf die wir in unserem Preisvergleich Ölheizung austauschen Kosten näher eingehen.

Gibt es eine Austauschpflicht für Ölheizungen?

Ölheizungen arbeiten mit dem Brennstoff Öl, der – wie Gas – unter die Kategorie der fossilen Rohstoffe fällt und daher nicht in unendlichen Mengen vorhanden ist. Da diese auch nicht endlos reproduziert werden können, gilt es, Ressourcen dieser Art zu schützen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt bestimmte Bedingungen bezüglich einer Austauschpflicht für alte Gas- und Ölheizungen, da diese sehr viel mehr Energie verbrauchen als zum Heizen nötig ist. Mit Bestimmung des energiepolitischen Ziels, den Austausch von CO2 stark zu reduzieren, wurde auch eine Austauschpflicht für alte Heizungen dieser Art eingeführt. Heizkessel, die unter bestimmten Bedingungen arbeiten, müssen demnach ausgetauscht werden:

Demnach betrifft die vom GEG ausgegebene Pflicht zum Austausch insbesondere ältere Konstanttemperaturkessel, die eine Heizleistung von 4–400 Kilowatt besitzen. Wenn sie Ihre Ölheizung aufgrund dessen austauschen müssen, dann gibt es einige Alternativen zum Erneuern der Ölheizung, die sich als deutlich effizienter erweisen und Energie sowie Kosten sparen.

Relevanz des Alters

Ob eine Gas- oder Ölheizung ausgetauscht werden muss, ist in der Regel vom Alter der Anlage abhängig. So muss diese spätestens nach Ablauf von 30 Jahren ersetzt werden. Achtung: Mit dem Alter der Heizung ist in der Regel das Alter des Kessels gemeint, das Sie am Typenschild ablesen können. Sollte es dort nicht mehr angebracht oder unlesbar sein, dann findet sich das Heizungsalter auch im Schornsteinfegerprotokoll, alten Rechnungen und Datenblättern sowie den Bauunterlagen. Gesetzt den Fall, dass der Brenner oder andere Komponenten der Heizung in den letzten Jahren bereits ausgetauscht wurden, dann muss dennoch eine neue Anlage installiert werden.

Ölheizung Austauschprämie: Ihre Chance auf Fördergelder

Um die Klimaziele zu erreichen und den CO2-Ausstoß in Deutschland zu reduzieren, hat die Bundesregierung eine Austauschprämie für alte Ölheizungen eingeführt. Diese Prämie soll Eigentümer dazu anregen, ihre veralteten Heizsysteme gegen umweltfreundlichere Alternativen auszutauschen.

Ölheizung Förderung im Überblick

  • Austauschprämie: 40 % bis 45 % der förderfähigen Kosten.
  • Zusätzliche Förderungen: Je nach Heizsystem können weitere Boni gewährt werden, z. B. ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % für selbstgenutzte Immobilien.
  • Maximale Förderung: Bis zu 70 % der Investitionskosten können durch verschiedene Zuschüsse erreicht werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Austauschprämie beträgt zwischen 40 % und 45 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Art des neuen Heizsystems. Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur die Anschaffungs- und Installationskosten der neuen Heizung, sondern auch alle notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Einbau. Die genaue Höhe der Förderung kann also variieren, je nachdem, ob die neue Heizung beispielsweise eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder eine Hybridheizung ist.

Um die Austauschprämie zu erhalten, müssen Hausbesitzer den Antrag bereits vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Es ist wichtig, dass der Heizungstausch von einem Fachunternehmen durchgeführt wird, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Wichtig ist, dass der Antrag Kostenvoranschläge für alle Leistungen enthält, die gefördert werden sollen.

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Die Austauschprämie stellt eine attraktive Möglichkeit dar, um alte Ölheizungen durch moderne und umweltfreundliche Systeme zu ersetzen.

Austauschpflicht der Ölheizung: Welche Ausnahmen gelten?

Es gibt einige Ausnahmen, die unter bestimmten Bedingungen von der Austauschpflicht ausgenommen sind. So sind Hausbesucher davon ausgenommen, die als Eigentümer seit Februar 2022 eine Immobilie bewohnen, die maximal 2 Wohnungen beinhaltet. Neue Eigentümer sind hingegen verpflichtet, ihre Ölheizung binnen 2 Jahren auszutauschen. Darüber hinaus sind folgende Anlagen von der Austauschpflicht befreit:

  • Konstanttemperaturkessel mit einer Leistung, die sich entweder unter 4 oder über 400 Kilowatt bewegt
  • Brennwertkessel
  • Niedertemperaturkessel
  • Festbrennstoffkessel
  • Heizungen, die weder Öl noch Gas als Brennstoff nutzen
  • Einzelraumheizungen
  • Warmwasserbereiter, die direkt befeuert werden

Wenn Sie sich unsicher sind oder hinsichtlich einer Erneuerung bzw. eines Austauschs eine Beratung wünschen, dann vereinbaren Sie am besten einen Termin mit einem Experten in Ihrer Nähe. Dieser kann Ihnen darüber hinaus alle Fragen rund um den Preis einer Ölheizung sowie Kosten und Förderungsmöglichkeiten im Falle eines Austauschs beantworten.

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