Verbot von zu alten Niedertemperaturkesseln
Wie schon bei den veralteten Glühbirnen, verbietet die EU nur die weitere Produktion, nicht aber den Verkauf von veralteten Niedertemperaturkessel. Anlagen, die vor dem 26. September 2015 gebaut wurden oder eine Mindestraumheizungs-Energieeffizienz von 86 Prozent erreichen, dürfen weiterhin verkauft und eingebaut werden. Als ineffizient gelten jedoch Niedertemperaturkessel, die weniger als 400 kW produzieren und somit nicht mehr produziert werden dürfen. Mit dem Verbot will die EU veraltete und ineffiziente Heizwerttechnik aus den Haushalten austreiben. Eine generelle Austauschpflicht für Niedertemperaturkessel besteht nicht.