Luftwärmepumpe: Funktion, Aufbau & Nutzen
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Wie laut eine Luftwärmepumpe wird, ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich, jedoch lässt sich der Geräuschpegel mit dem eines Kühlschranks vergleichen. Durchschnittlich 55 dB können dabei entstehen, was je nach Baulage schnell zu Streitigkeiten mit anderen Einwohnern führt.
Welche Richtwerte Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Luftwärmepumpe leiser kriegen, erfahren Sie in diesem Ratgeberbeitrag.
Hauptsächlich verantwortlich für die Lautstärke ist generell der Kompressor bzw. Verdichter, welches das Kältemittel stark verdichtet und bei Luftwärmepumpen zusätzlich der Ventilator. Gerade letzteres kann schnell als störend wahrgenommen werden.
Damit die Lautstärke besser zwischen einzelnen Modellen verglichen werden kann, gibt es den Schallleistungspegel. Anhand dieses Pegels können Sie feststellen, wie intensiv die Lärmbelastung durch das Gerät ausfällt. Die Einheit ist dabei in Dezibel (dB)A angegeben. Das A steht für die Bewertungskurve A. Dabei handelt es sich um eine ans menschliche Ohr angepasste Schallmessung, da das menschliche Gehör auch Frequenzen als unterschiedlich laut empfindet. Luftwärmepumpen verbreiten tieffrequenten Schall, welcher als ein lautes Brummen wahrgenommen und als besonders unangenehm empfunden wird.
In der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA Lärm, welche vom Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) herausgebracht wird, sind die Grenzen für die Lautstärke einer Wärmepumpe festgelegt.
Hierbei ist vor allem entscheidend, an welchem Ort sich die Luftwärmepumpe befindet. Generell gilt, dass Wohngebiete unter einem hohen Schutz stehen. Während in Industriegebieten der Geräuschpegel ganztägig bei bis zu 70 dB liegen kann, dürfen Luftwärmepumpen in Wohngebieten max. 50 dB erreichen, nachts sogar nur max. 35 dB. Zum Vergleich: 70 dB entspricht normalem Straßenverkehr, während 35 dB einem Flüstern entspricht.
Anhand der folgenden Tabelle können Sie feststellen, wie hoch der Geräuschpegel in Ihrem Gebiet ausfallen darf. Die Werte beziehen sich dabei auf Geräte, die außerhalb des Gebäudes stehen. Vereinzelte Geräuschspitzen dürfen dabei die Immisionsrichtwerte tagsüber nicht mehr als 30 dB(A) und nachts nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Ort | Tageszeit | Max. dB(A) |
---|---|---|
Industriegebiete | ganztägig | 70 |
Gewerbegebiete | tagsüber nachts | 65 50 |
Urbane Gebiete | tagsüber nachts | 63 45 |
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete | tagsüber nachts | 60 45 |
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete | tagsüber nachts | 55 40 |
Reine Wohngebiete | tagsüber nachts | 50 35 |
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten | tagsüber nachts | 45 35 |
Am Ende zählt, was tatsächlich ankommt. Wenn beim Nachbarn demnach Immissionrichtwerte überschritten werden, müssen Sie bei der Luftwärmepumpe nachbessern. Dabei gelten jedoch andere Immissionrichtwerte als die eben genannten, nämlich die für schutzbedürftige Räume. Darunter fallen Wohn- und Schlafräume, Kinderzimmer, Büros bzw. Arbeitszimmer und Unterrichtsräume bzw. Seminarräume.
Hier darf der Geräuschpegel der Schallübertragung tagsüber bei max. 35 dB(A) und nachts bei max. 25 dB(A) liegen. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen lediglich max. 10 dB(A) betragen. Beschwert sich der Nachbar also über den Lärm einer Luftwärmepumpe und bei einer Nachmessung werden diese Werte im betroffenem Innenraum überschritten, müssen Maßnahmen eingeleitet werden. Betroffene selbst sollten den Kontakt zum Besitzer der Luftwärmepumpe suchen oder sich bei Problemen an die hiesige Umweltschutzbehörde wenden. In jedem Fall sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um den Lärmpegel zu messen und ein Gutachten zu erstellen.
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