KfW Förderung für Heizungssanierung

In energiesparende Gebäudetechnik zu investieren, lohnt sich nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern trägt auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bei. Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 fördert die Bundesregierung daher energieeffiziente Gebäude auf unterschiedliche Arten.

Ein großer Bestandteil ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die zum 01.01.2021 gestartet ist und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt wird. Seit dem 01.07.2021 können Sie für bestimmte Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse oder Kredite von der KfW erhalten. Welche Maßnahmen in der Förderung enthalten sind und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die BEG?

Die BEG ersetzt bisherige Fördermaßnahmen mit dem Ziel, diese für den Empfänger zu vereinfachen und noch mehr wirtschaftliche Anreize zu geben. Sie wird unterteilt in die Bereiche BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude, z.B. Gewerbegebäude, Krankenhäuser oder kommunale Einrichtungen), sowie BEG EM (Einzelmaßnahmen, z.B. Dämmungen, Einbau einer neuen Heizungsanlage).

Welche KfW-Förderungen wurden ersetzt?

Mit Inkrafttreten der BEG wurden bestehende KfW-Förderungen abgeschafft bzw. ersetzt. Folgende Förderprodukte können seit dem 01.07.2021 nicht mehr beantragt werden:

  • Energieeffizient Bauen 153
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit 151, 152
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren 276, 277, 278
  • IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren 217, 218
  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren 219, 220
kfW-Heizungsfoerderung
Die KfW unterstützt Sie bei der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden sowie beim Neubau von Energieeffizienzhäuser.

Welche Förderungen bietet die KfW?

Die Förderprodukte der KfW gibt es in zwei Formen – als Kredit oder als direkt ausgezahlten Zuschuss. Darüber hinaus gibt es eine Sonderform: den Kredit mit Tilgungszuschuss. Hier müssen Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen.

Welche Förderungen zur Heizungssanierung für Sie infrage kommen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Förderung als Privatperson, für ein Unternehmen oder eine Organisation beantragen. Folgende Kredite bzw. Zuschüsse sind für den jeweiligen Antragsteller verfügbar:

Förderungen für Privatpersonen

  • Wohngebäude Kredit 261, 262
  • Wohngebäude Zuschuss 461
  • Erneuerbare Energien Standard 270
  • Energieeffizient bauen und sanieren Zuschuss Brennstoffzelle 433

Förderungen für Unternehmen

  • Nichtwohngebäude Kredit 263
  • Nichtwohngebäude Zuschuss 463
  • Erneuerbare Energien Standard 270
  • Erneuerbare Energien Premium 271, 281
  • Energieeffizient bauen und sanieren Zuschuss Brennstoffzelle 433

Förderungen für Kommunale Unternehmen

  • Wohngebäude Kredit 261, 262
  • Wohngebäude Zuschuss 461
  • Nichtwohngebäude Kredit 263
  • Nichtwohngebäude Zuschuss 463
  • Energieeffizient bauen und sanieren Zuschuss Brennstoffzelle 433
  • Erneuerbare Energien Standard 270
  • Erneuerbare Energien Premium 271, 281

Förderungen für Soziale Organisationen und Vereine

  • Wohngebäude Kredit 261, 262
  • Wohngebäude Zuschuss 461
  • Nichtwohngebäude Kredit 263
  • Nichtwohngebäude Zuschuss 463
  • Energieeffizient bauen und sanieren Zuschuss Brennstoffzelle 433
  • Erneuerbare Energien Standard 270
  • Erneuerbare Energien Premium 271, 281

Fördermaßnahmen für Wohngebäude

Wenn Sie als Privatperson, kommunales Unternehmen oder soziale Organisation eine Wohnimmobilie bauen oder sanieren bzw. eine neue/ frisch sanierte Wohnimmobilie kaufen, können Sie dafür entweder einen Förderkredit oder einen Zuschuss vom KfW bekommen. Die Voraussetzungen und geförderten Maßnahmen unterschieden sich jedoch teilweise.

Wohngebäude – Kredit 261, 262

Was wird gefördert?

  • Bau bzw. Kauf eines neuen Effizienzhauses
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche

Wie fällt die Förderung aus?

  • Förderkredit ab 0,66 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau oder Kauf
  • Effizienzhaus: Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit
  • Einzelmaßnahmen: Kredit von bis zu 60.000 € je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss zwischen 15–50 % möglich, je nach Energieeffizienzstufe
  • Mögliche Förderungen für Baubegleitung
  • Wahl zwischen Annuitätsdarlehen oder endfälligem Darlehen

Genaue Angaben zur Kredit- und Zinshöhe sowie Laufzeiten für die unterschiedlichen Maßnahmen finden Sie auf der Seite der KfW zu den Krediten 261, 262.

Wohngebäude – Zuschuss 461

Was wird gefördert?

  • Bau bzw. Kauf eines neuen Effizienzhauses
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche

Wie fällt die Förderung aus?

  • Maximaler Zuschuss für Sanierungen: 75.000 € pro Wohneinheit
  • Maximaler Zuschuss für Neubauten: 37.500 € pro Wohneinheit
  • Mögliche Förderung für Baubegleitung

Der Zuschuss kommt vom Staat und muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn Sie nur einzelne energetische Maßnahme durchführen aber dafür keinen Kredit aufnehmen möchten, können Sie einen Zuschuss beim BAfA beantragen. Genaue Angaben zu den bezuschussten Leistungen finden Sie auf der Seite der KfW zum Zuschuss 461.

Heizung Foerderung kfw
Förderungen von der KfW gibt es sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Fördermaßnahmen für Nichtwohngebäude

Kredite und Zuschüsse für den Bau bzw. die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden können von Privatpersonen, Einzelunternehmern, Freiberuflern, Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Zinssatzes wird dabei von Ihrer Bank ermittelt. Ausschlaggebend sind hier Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die Qualität Ihrer Sicherheiten. Zuschüsse sind von der Energieeffizienz des Gebäudes nach der Sanierung bzw. nach Fertigstellung der Baumaßnahmen abhängig.

Nichtwohngebäude – Kredit 263

Was wird gefördert?

  • Bau bzw. Kauf eines neuen Energieeffizienzgebäudes
  • Sanierung von Bestandsgebäuden zu Energieeffizienzgebäuden
  • Energetische Einzelmaßnahmen bei bestehenden Immobilien

Wie fällt die Förderung aus?

  • Förderkredit ab 0,66 % effektiver Jahreszins für Sanierung und Neubau
  • Maximale Kredithöhe für Effizienzgebäude: 30 Mio. €
  • Maximale Kredithöhe für Einzelmaßnahmen: 15 Mio. €
  • Tilgungszuschuss zwischen 15–50 % möglich, je nach Effizienzstufe
  • Mögliche Förderung für Nachhaltigkeitszertifizierung oder Baubegleitung

Genaue Angaben zur Kredit- und Zinshöhe sowie Laufzeiten für die unterschiedlichen Maßnahmen finden Sie auf der Seite der KfW zum Kredit 263.

Nichtwohngebäude – Zuschuss 463

Was wird gefördert?

  • Bau bzw. Kauf eines neuen Energieeffizienzgebäudes
  • Sanierung von Bestandsgebäuden zu Energieeffizienzgebäuden

Wie fällt die Förderung aus?

  • Maximaler Sanierungszuschuss: 15 Mio. €
  • Maximaler Bauzuschuss: 6,75 Mio. €
  • Mögliche Förderung für Nachhaltigkeitszertifizierung oder Baubegleitung

Wenn Sie energetische Einzelmaßnahmen mit einem Zuschuss fördern lassen möchten, können Sie diesen beim BAfA beantragen. Genaue Angaben zu den bezuschussten Leistungen finden Sie auf der Seite der KfW zum Zuschuss 463.

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Weitere Kredite & Zuschüsse der KfW für Heizungen

Erneuerbare Energien – Standard 270

Was wird gefördert?

  • Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas
  • Wärme-/Kältenetze bzw. Speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen & gemeinnützige Antragssteller (ein Teil der erzeugten Wärme bzw. des Stroms muss eingespeist werden)
  • In- und ausländische Unternehmen (privat und öffentlich)
  • Körperschaften, kommunale Zweckverbände
  • Vereine & Stiftungen
  • Freiberufler & Landwirte

Wie fällt die Förderung aus?

  • Individueller Zinssatz wird von Ihrer Bank ermittelt, basierend auf wirtschaftlichen Verhältnissen & Sicherheiten
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre
  • Ab 0,55 % effektivem Jahreszins
  • Maximale Kredithöhe: 50 Mio. € pro Vorhaben

Genaue Angaben zur Kredit- und Zinshöhe sowie Laufzeiten für die unterschiedlichen Maßnahmen finden Sie auf der Seite der KfW zum Kredit 270.

Erneuerbare Energien – Premium 271, 281

Was wird gefördert?

  • Große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
  • Wärme-/Kältenetze bzw. Speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Große effiziente Wärmepumpen in Wärme & Kältenetzen
  • Große Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen & gemeinnützige Antragssteller
  • Unternehmen
  • Freiberufler & Landwirte
  • Kommunen & Gemeindeverbände
  • Energiedienstleister (Contractoren)

Wie fällt die Förderung aus?

  • Ab 0,64 % effektivem Jahreszins
  • Individueller Zinssatz wird von Ihrer Bank ermittelt, basierend auf wirtschaftlichen Verhältnissen & Sicherheiten
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre
  • Maximale Kredithöhe: 25 Mio. €
  • Tilgungszuschuss bis zu 50 %

Der Kredit 271 ist in erster Linie für große und mittlere Unternehmen sowie kommunale Investoren gedacht, während der Kredit 281 sich an kleine Unternehmen richtet. Genaue Angaben zur Kredit- und Zinshöhe sowie Laufzeiten für die unterschiedlichen Maßnahmen finden Sie auf der Seite der KfW zu den Krediten 271, 281.

kfw Energieberater
Ein Energieberater kann Ihnen bei der Auswahl der richtigen Fördermöglichkeiten behilflich sein.

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle 433

Was wird gefördert?

  • Einbau von stationären Brennstoffzellen (0,25–0,5 kW) in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude (Kosten für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme)
  • Kosten für Vollwartungsvertrag der ersten 10 Jahre
  • Einsatz eines Energieeffizienz-Experten

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen & WEGs
  • Freiberufler
  • Unternehmen
  • Kommunen, kommunale Gemeindeverbände
  • Gemeinnützige Organisationen & Kirchen
  • Contractoren

Wie fällt die Förderung aus?

  • Zuschuss von 40 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Maximaler Zuschuss je Brennstoffzelle: 34.400 €

Genaue Angaben zu den bezuschussten Leistungen finden Sie auf der Seite der KfW zum Zuschuss 433.

Kompetente Hilfe ganz einfach online finden

Wenn Sie eine umfangreiche, fachliche Beratung zum Thema Heizungsförderung durch die KfW wünschen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Heizungsbauer oder Energieberater. Dieser kann Ihnen dabei helfen, das meiste Geld aus den bestehenden Fördermöglichkeiten zu schöpfen und einen ausgereiften Plan zur Heizungsmodernisierung aufzustellen.

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