Vorschriften und Regelungen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt klare Regelungen und Vorschriftlichen bezüglich der Isolierung von Rohren sowie der Dämmung von Wasserleitungen fest. Wärmedämmstoffe mit einer Leitfähigkeit von 0,035 gelten dabei als Ausgangswert. Weicht ein Material davon ab, muss nachgebessert bzw. isoliert werden. Die EnEV definiert alle Bauteile eines Heizungssystems, die der Warmwasserbereitung dienen, als zwingend zu dämmen. So müssen alle Heizungsrohre zu 100 % isoliert sein, führen diese durch Decken oder Wände, dann ist eine Dämmung von mindestens 50 % erforderlich. Eine Dämmung von 200 % ist vorgeschrieben, wenn die Rohre unmittelbar an die Außenluft angrenzen.