Heizung im Sommer: abschalten oder nicht?
Ganz abschalten sollte man die Heizung im Sommer nicht. Lesen Sie hier, wie Sie stattdessen vorgehen sollten!
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Die Begriffe Heizperiode bzw. Heizzeit bezeichnen den Zeitraum, in dem die Raumtemperatur nur durch den Betrieb einer Heizungsanlage gehalten werden kann. Diese Periode ist von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel dem Klima, der Höhenlage und der geografischen Lage. Aus diesem Grund ist die Heizperiode nicht gesetzlich verankert, sondern an jedem Ort unterschiedlich.
Als Grenzwerte werden sowohl die Außen- als auch die Innentemperatur herangezogen. Die sogenannte Heizgrenze bezieht sich dabei auf die mittlere Außentemperatur: Bis zu einem Wert von 15 °C muss in Deutschland die Heizungsanlage eingeschaltet werden. Der Richtwert der Innentemperatur liegt in der Regel bei 20 °C. Die optimale Raumtemperatur kann jedoch von Raum zu Raum stärker schwanken. Insbesondere die optimale Raumtemperatur für Babys weicht in der Regel von dem genannten Wert ab.
Während der Heizperiode – also zwischen Oktober und April – muss der Vermieter dafür sorgen, dass der Mieter die Räume angemessen beheizen kann. In den Sommermonaten hingegen besteht für den Vermieter keine Heizpflicht. Das ist aber, wie beschrieben, nur eine Richtlinie. Sinken die Temperaturen im Sommer unter die Schwellenwerte, muss die Heizung ebenfalls bereitstehen.
Die Heizungsindustrienorm DIN 4701 sieht folgende Mindesttemperaturen vor: In Wohn- und Schlafräumen soll die Temperatur tagsüber bei mindestens 20 °C liegen, im Bad bei 22 °C und in Fluren bei 15 °C. Nachts können sie etwas niedriger liegen. Ist das aufgrund der Temperaturen nicht gegeben, muss die Heizung verfügbar gemacht werden.
Liegen die Temperaturen unter der Heizgrenze, muss das Heizen für den Mieter möglich sein. Ist es das nicht, zum Beispiel aufgrund eines Heizungsausfalls, kann der Mieter eine Mietminderung fordern. Denn wenn die Mindesttemperatur nicht erreicht werden kann, liegt laut Mieterbund ein Wohnungsmangel vor. Hält der Ausfall länger an, können Gesundheitsschäden die Folge sein. In diesem Fall ist sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter möglich.
Bedenken Sie, dass mit der Forderung der Mietminderung eine rechtliche Auseinandersetzung einhergeht. Fertigen Sie daher über mehrere Tage ein Temperaturprotokoll an, wenn in Ihrer Wohnung die Heizung ausfällt. So können Sie nachweisen, dass die Temperaturen zu niedrig waren.
Wie beschrieben hat der Mieter das Recht, darauf zu pochen, dass die Heizungsanlage bei kalten Temperaturen in Betrieb genommen wird – egal zu welcher Jahreszeit. Aber: Auch der Mieter hat Pflichten gegenüber dem Zustand der Mietsache! Das bedeutet, Sie müssen regelmäßig heizen, selbst wenn Sie es lieber kalt mögen in den eigenen vier Wänden. Wenn Sie zu lange nicht heizen, können die Rohre gefrieren und es kann Schimmel in der Wohnung entstehen.
Für Vermieter ist anhand der Mindesttemperaturen festgelegt, wann die Heizungsanlage eingeschaltet sein muss. Wer im eigenen Haus wohnt, kann hingegen auf Wunsch die Heizung im Sommer abschalten. Auch hier empfiehlt es sich aber, die Heizung bei zu niedrigen Temperaturen anzuschalten.
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