Gasbrennwerttherme: Vom Staat gefördertes Heizsystem

Reduzieren Sie den Ausstoß von CO­2 in Ihren eigenen vier Wänden und erhalten Sie dafür eine Förderung vom Staat. Mit der Installation einer Gashybridheizung mit Solarthermie erhalten Sie beispielsweise bis zu 45 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss – das entspricht maximal 27.000 €. Sparen Sie mit der Nutzung einer Gasbrennwerttherme also nicht nur Energie, sondern minimieren Sie damit auch Ihre Heizkosten.

Gasbrennwerttherme-Förderung
Solarthermien sind förderfähig und sparen Energie.

Inhaltsverzeichnis

Was wird gefördert?

Die Förderung einer Gasheizung ist bei Bestandsbauten in Kombination mit erneuerbaren Energien möglich. Neubauten werden gefördert, wenn sie unter die Rubrik „Effizienzhaus“ fallen. Dabei gilt: Je mehr erneuerbare Energien verbaut werden, desto höher ist der Zuschuss. Eine grobe Übersicht der unterschiedlichen Möglichkeiten finden Sie hier:

HeizungstypFörderung
Gasbrennwertheizung „renewable ready“20 % (ca. 2.000–3.000 €)
Gas-Hybridheizung30 % (ca. 6.000–10.000 €)
Gasheizung mit Solarthermie45 % (ca. 14.000 €)

Gasbrennwertheizungen, die das Zeichen „renewable ready“ tragen, sind so ausgelegt, dass sie mit erneuerbaren Energien kombiniert werden können — ohne den Einbau neuer Regeltechnik. In den kommenden zwei Jahren muss die Heizung dann beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder einer Solartherme aufgerüstet werden. Andernfalls muss die Förderung von 20 % zurückgezahlt werden. 30 % werden bezuschusst, wenn eine Gas-Hybridheizung vorliegt. Darunter fallen Gasbrennwertheizungen, die bereits beim Einbau mit einer Wärmepumpe, einer Solarthermie oder einer Biomasseanlage kombiniert wurden. Ist die alte Heizung in diesem Fall eine Ölheizung, dann werden 40 % der Kosten übernommen.

Bonusförderung

Zur regulären Förderung gibt es als Bonus 5 % zusätzlich, wenn ein individueller Sanierungsplan als Grundlage genutzt wird, um die Modernisierung voranzutreiben. So erhalten Sie bis zu 45 % der Kosten bezuschusst. Umgerechnet erhalten Sie also bei einer Gasheizung mit Solarthermie ca. 14.000 € zurück. Ob Sie die Herausforderungen erfüllen und welche Kosten förderfähig sind, erfahren Sie beim dafür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Voraussetzungen der Förderungsmöglichkeiten

Die Förderung einer Gasbrennwertheizung muss beim dafür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Hierbei müssen Sie zwingend beachten, dass der Antrag gestellt wird, bevor Sie mit dem Projekt beginnen. Bei einem Neubau gibt es keine Bezuschussung mehr. Einzige Ausnahme: Ist der Neubau ein Effizienzhaus, dann erhalten Bauherren Zuschüsse oder Darlehen für eine neue Gasheizung. Bis Juni 2021 erfolgen diese über das KfW-Programm 153, ab Juli 2021 laufen die Förderungen über den Programmteil „Wohngebäude“ der neuen Bundesförderung (BEG WG).

Foerrderung-Gasbrennwerttherme
Wer energieeffizient heizt, wird vom Staat bezuschusst.

Neben der staatlichen Förderung erhalten Hausbesitzer teilweise auch von Herstellern und Gasanbietern finanzielle Unterstützung. Für neue Gasbrennwertheizungen oder Gasanschlüsse werden oft hohe Zuschüsse geboten. Vor dem Austausch der alten Heizung sollten Sie daher mit dem lokalen Gasversorger oder Heizungsbauer Rücksprache halten. 

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