
BAFA-Förderung 2025: Zuschüsse für Energieeffizienz im Gebäude
Was Sie über BAFA Förderungen für Heizungen und alle Neuerungen ab 2025 wissen sollen, lesen Sie hier.
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Mehr Alle PreisvergleicheIm Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die energetischen Anforderungen an Gebäude – sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten – festgelegt. Ebenso wird der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung darin geregelt. Diese Regelungen betreffen vor allem die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard der Gebäude.
Das GEG Gesetz ist am 01.11.2020 in Kraft getreten und löst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
Warum das EnEV abgelöst wurde, welche Vorschriften genau im GEG Gesetz enthalten sind und was das für Neubauten und die Modernisierung von Altbauten bedeutet, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Die energetischen Anforderungen an Gebäude waren bislang auf die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG aufgeteilt. Durch das Gebäudeenergiegesetz bzw. GEG wurden die Vorschriften jetzt in einem modernen Gesetz zusammengefasst. Die Regelungen sind dadurch nun besser aufeinander abgestimmt. Zudem werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden im GEG Gesetz vollständig umgesetzt. Die neuen Regelungen sollen dabei helfen, die im Klimaschutzprogramm 2030 festgelegten Ziele zu erreichen.
Das GEG Gesetz umfasst verschiedene Abschnitte, in denen jeweils die Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude sowie an die Anlagen der Heizungs-, Kühl und Raumtechnik und der Wasserversorgung festgehalten sind.
Das sind die wichtigsten Regelungen für Neubauten:
Primärenergiebedarf:
Heizungs- und Energieanforderungen:
Gebäudehülle:
Im GEG Gesetz sind ebenfalls Bestimmungen enthalten, wie Bestandsgebäude nachgerüstet werden sollen, um die energetischen Anforderungen zu erfüllen. Das sind die wichtigsten Regelungen für Bestandsgebäude im Überblick:
Dämmungspflichten:
Heizungsanforderungen:
Energetische Anforderungen bei Baumaßnahmen:
Die Energieeinsparverordnung – abgekürzt EnEV und fälschlich oft auch als Energiesparverordnung bezeichnet – wurde 2002 eingeführt. Sie schrieb bautechnische Anforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarfs von Gebäuden vor. Durch diese Vorschriften sollte der Gebäudebestand in Deutschland bis zum Jahr 2050 so gut wie klimaneutral gestaltet werden. Durch das GEG wurden diese und weitere Vorschriften nun gebündelt und besser aufeinander abgestimmt.
Der Begriff klimaneutral ist zentral im GEG und vorher schon in EnEV und EnEG. Er bezeichnet das Ziel der weitreichenden Maßnahmen: Wenn das Jahr 2050 erreicht ist, soll der Gebäudebestand in Deutschland – also Wohngebäude, Bürogebäude und bestimmte Betriebsgebäude – keinerlei klimaschädigende Wirkung mehr haben und somit klimaneutral sein.
Der Jahresprimärenergiebedarf ist eine zentrale Größe bei der Bilanzierung von Gebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz. Er umfasst nicht nur den direkten Energiebedarf des Gebäudes, sondern auch den Energieaufwand für die Gewinnung, den Transport, die Umwandlung und die Verteilung der verwendeten Energieträger.
Verglichen wird dieser Bedarf mit einem Referenzgebäude, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das bewertete Gebäude aufweist. Für die Berechnung des Referenzgebäudes werden jedoch festgelegte Referenzwerte für Nutzungsrandbedingungen, Anlagentechnik und Gebäudedichtheit zugrunde gelegt.
Die Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf wurden in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft, mit Blick auf den Effizienzhaus-40-Standard, der in naher Zukunft verbindlich werden könnte.
Für die Erstellung der Energiebilanz eines Hauses ist außerdem ein zweiter Faktor wichtig: der Transmissionswärmeverlust. Ein thermodynamisches Phänomen, das im Prinzip die Abkühlung der Luft an den Außenwänden bedeutet. Neben Wärmeverlusten durch Lüften oder Wasserverbrauch geht mehr oder weniger warme Luft an den Außenwänden eines Hauses durch den Wärmetransport nach außen verloren. Wie hoch die dabei verlorene Energie ist, beziffert der Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert genannt. Je höher der Wert ausfällt, desto schlechter ist das für die Energiebilanz eines Gebäudes. Durch eine entsprechend dicke und leistungsfähige Wärmedämmung kann dieser Faktor verbessert werden.
Abhängig von der Lebensweise seiner Bewohner hat ein Haus einen bestimmten Endenergiebedarf. Endenergie ist die Menge an Energie, die durch Heizwärmbedarf, Warmwasserwärmebedarf und die Verluste durch die Anlagentechnik entsteht. Aktuell verlangt das Gebäudeenergiegesetz bei Neubauten den Effizienzhaus-55 Standard. Dies bedeutet, dass sie nur 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes benötigen dürfen.
Je nachdem, wie hoch der Endenergieverbrauch eines Gebäudes ist, wird auch die Energieeffizienzklasse für ein Gebäude gewählt. Die Aufteilung erfolgt dabei in den Energieeffizienzklassen A+ bis H.
Gebäude mit einem Endenergiebedarf von maximal 30 kWh/m² pro Jahr (KfW Effizienzhaus 30), Niedrigenergiehaus, Nullenergiehaus und Passivhaus werden am besten bewertet, Gebäude mit einem Bedarf über 250 (unsanierter Altbau) erhalten die schlechteste Energiebewertung H. Mehr zu den Bewertungen finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag zum Thema Energielabel.
Schauen Sie sich bei weiteren Fragen zum Thema in unserem Ratgeber um oder kontaktieren Sie einen Experten in Ihrer Umgebung.
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