GEG Gesetz – das Gebäudeenergiegesetz als Nachfolger der EnEV

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die energetischen Anforderungen an Gebäude – sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten – festgelegt. Ebenso wird der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung darin geregelt. Diese Regelungen betreffen vor allem die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard der Gebäude.

Das GEG Gesetz ist am 01.11.2020 in Kraft getreten und löst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Warum das EnEV abgelöst wurde, welche Vorschriften genau im GEG Gesetz enthalten sind und was das für Neubauten und die Modernisierung von Altbauten bedeutet, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Energieeinsparverordnung

Inhaltsverzeichnis

Warum wurde die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vom GEG abgelöst?

Die energetischen Anforderungen an Gebäude waren bislang auf die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG aufgeteilt. Durch das Gebäudeenergiegesetz bzw. GEG wurden die Vorschriften jetzt in einem modernen Gesetz zusammengefasst. Die Regelungen sind dadurch nun besser aufeinander abgestimmt. Zudem werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden im GEG Gesetz vollständig umgesetzt. Die neuen Regelungen sollen dabei helfen, die im Klimaschutzprogramm 2030 festgelegten Ziele zu erreichen.

Welche Regelungen für Neubauten sind im GEG enthalten?

Das GEG Gesetz umfasst verschiedene Abschnitte, in denen jeweils die Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude sowie an die Anlagen der Heizungs-, Kühl und Raumtechnik und der Wasserversorgung festgehalten sind.

Das sind die wichtigsten Regelungen für Neubauten:

Primärenergiebedarf:

  • Neubauten müssen den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen, d. h., der Energiebedarf darf laut GEG Gesetz nur 55 % des Bedarfs eines Referenzgebäudes betragen.

Heizungs- und Energieanforderungen:

  • Neu eingebaute Heizungen müssen ab 2025 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Alle geeigneten Dachflächen, insbesondere bei gewerblichen Neubauten, sollen künftig für Solarenergie genutzt werden. Teilweise ist dies bereits in einigen Bundesländern geregelt, so müssen z. B. in Berlin seit 2023 alle Neubauten über eine Solaranlage auf dem Dach verfügen.

Gebäudehülle:

  • Die Gebäudehülle muss luftdicht sein, gleichzeitig muss jedoch ein Mindestluftwechsel gewährleistet sein, um die Belüftung und Heizleistung sicherzustellen.
  • Der Wärmeverlust durch Transmission darf nicht größer sein als der des Referenzgebäudes, und Wärmebrücken sollten möglichst minimiert werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Gebäude in den heißen Jahreszeiten nicht überhitzen. Dies kann bspw. durch reduzierte Fensterflächen, den Einsatz von Sonnenschutzglas oder außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen erreicht werden.
Gebaeudeenergiegesetz-aktueller-Stand
Gerade bei Neubauten hat die GEG einige wichtige Regelungen aufgestellt, u.a. an Energie- und Heizungsstandards.

Wie müssen Bestandsgebäude nachgerüstet werden?

Im GEG Gesetz sind ebenfalls Bestimmungen enthalten, wie Bestandsgebäude nachgerüstet werden sollen, um die energetischen Anforderungen zu erfüllen. Das sind die wichtigsten Regelungen für Bestandsgebäude im Überblick:

Dämmungspflichten:

  • Dach und oberste Geschossdecke müssen normgerecht gedämmt werden.
  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, die am 01.02.2002 selbst in ihrem Haus wohnten, müssen die Dämmung erst nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
  • Ungedämmte, zugängliche Leitungen für Warmwasser oder Heizung in unbeheizten Räumen müssen isoliert werden.

Heizungsanforderungen:

  • Ab 2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Der Einbau reiner Öl- und Gasheizungen ist ab 2025 generell verboten.
  • Öl- und Gasheizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die später installiert wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel sowie Heizungen mit einer Leistung von höchstens 4 kW oder über 400 kW.
  • Gestaffelte Fristen für den Heizungstausch gelten, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Energetische Anforderungen bei Baumaßnahmen:

  • Werden mindestens 10 % der Gebäudehülle (Außenwand, Fenster, Türen, Dach, Decken) erneuert, müssen die Bauteile die Wärmedurchgangsanforderungen des GEG erfüllen.
  • Bei wesentlichen Aus- oder Umbauten sowie Erweiterungen von Bestandsgebäuden muss mindestens der Effizienzhaus-70 Standard erreicht werden.

Was war die Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Die Energieeinsparverordnung – abgekürzt EnEV und fälschlich oft auch als Energiesparverordnung bezeichnet – wurde 2002 eingeführt. Sie schrieb bautechnische Anforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarfs von Gebäuden vor. Durch diese Vorschriften sollte der Gebäudebestand in Deutschland bis zum Jahr 2050 so gut wie klimaneutral gestaltet werden. Durch das GEG wurden diese und weitere Vorschriften nun gebündelt und besser aufeinander abgestimmt.

Was bedeutet klimaneutral?

Der Begriff klimaneutral ist zentral im GEG und vorher schon in EnEV und EnEG. Er bezeichnet das Ziel der weitreichenden Maßnahmen: Wenn das Jahr 2050 erreicht ist, soll der Gebäudebestand in Deutschland – also Wohngebäude, Bürogebäude und bestimmte Betriebsgebäude – keinerlei klimaschädigende Wirkung mehr haben und somit klimaneutral sein.

EnEV

Was ist der Primärenergiebedarf?

Der Jahresprimärenergiebedarf ist eine zentrale Größe bei der Bilanzierung von Gebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz. Er umfasst nicht nur den direkten Energiebedarf des Gebäudes, sondern auch den Energieaufwand für die Gewinnung, den Transport, die Umwandlung und die Verteilung der verwendeten Energieträger.

Verglichen wird dieser Bedarf mit einem Referenzgebäude, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das bewertete Gebäude aufweist. Für die Berechnung des Referenzgebäudes werden jedoch festgelegte Referenzwerte für Nutzungsrandbedingungen, Anlagentechnik und Gebäudedichtheit zugrunde gelegt. 

Die Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf wurden in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft, mit Blick auf den Effizienzhaus-40-Standard, der in naher Zukunft verbindlich werden könnte.

 

Transmissionswärmeverlust

Für die Erstellung der Energiebilanz eines Hauses ist außerdem ein zweiter Faktor wichtig: der Transmissionswärmeverlust. Ein thermodynamisches Phänomen, das im Prinzip die Abkühlung der Luft an den Außenwänden bedeutet. Neben Wärmeverlusten durch Lüften oder Wasserverbrauch geht mehr oder weniger warme Luft an den Außenwänden eines Hauses durch den Wärmetransport nach außen verloren. Wie hoch die dabei verlorene Energie ist, beziffert der Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert genannt. Je höher der Wert ausfällt, desto schlechter ist das für die Energiebilanz eines Gebäudes. Durch eine entsprechend dicke und leistungsfähige Wärmedämmung kann dieser Faktor verbessert werden.

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Endenergiebedarf für Neubauten

Abhängig von der Lebensweise seiner Bewohner hat ein Haus einen bestimmten Endenergiebedarf. Endenergie ist die Menge an Energie, die durch Heizwärmbedarf, Warmwasserwärmebedarf und die Verluste durch die Anlagentechnik entsteht. Aktuell verlangt das Gebäudeenergiegesetz bei Neubauten den Effizienzhaus-55 Standard. Dies bedeutet, dass sie nur 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes benötigen dürfen.

Endenergie und Energieausweis

Je nachdem, wie hoch der Endenergieverbrauch eines Gebäudes ist, wird auch die Energieeffizienzklasse für ein Gebäude gewählt. Die Aufteilung erfolgt dabei in den Energieeffizienzklassen A+ bis H.

Gebäude mit einem Endenergiebedarf von maximal 30 kWh/m² pro Jahr (KfW Effizienzhaus 30), Niedrigenergiehaus, Nullenergiehaus und Passivhaus werden am besten bewertet, Gebäude mit einem Bedarf über 250 (unsanierter Altbau) erhalten die schlechteste Energiebewertung H. Mehr zu den Bewertungen finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag zum Thema Energielabel.

Schauen Sie sich bei weiteren Fragen zum Thema in unserem Ratgeber um oder kontaktieren Sie einen Experten in Ihrer Umgebung.

Energieausweis

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