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am 03. Mai 2021
Im Frühj. 2019 ging ein Angebot ein u. irritierrte, es waren darin Unternehmensdaten angegeben, die bundesweiten Handelsregister nicht exis
Im Frühj. 2019 ging ein Angebot ein u. irritierrte, es waren darin Unternehmensdaten angegeben, die bundesweiten Handelsregister nicht existieren (A1). Wir übermittelten dem Anbieter pro bono einen Hinweis auf die formalen Mängel. Eine Reaktion, z. B. aus nur 5 Buchstaben, blieb aus! (A2) Soviel zum Proff-Stil!
Kurz vor Xmas 2020 gab es ein Problem m. d. Heizung. Da der 2019-"Vorfall" nicht erinnert wurde, wurde am Sa, 19.12.20, ca. 10 U, auf dem AB eine Nachricht hinterlassen. Nach ca. 10 min gab es Rückruf. Super! +++ Problem geschildert => Man sende Gesellen, Defekt anschauen zwecks Angebotsabgabe. Kein Hinweis, man werde dies berechnen ! Geselle kam kurz darauf (+++), lies sich den Schaden erklären (demontieren musste er nichts, war von uns erledigt). Nach max. 10 min. fuhr er zurück. Montagsfrüh, 21.12. sandten wir Dankesmail für die schnelle Sa-Reaktion, zugleich wesentliche Daten für Rechnungsstellung (A3) mitgeteilt. 2 Std. später kam per Mail d.Angebot. Dies enthielt dieselben formalen Fehler, auf die wir schon 2019 hingewiesen hatten! Im Übrigen war es OK. Also Auftrag erteilt. Am Folgetag die Reparatur; vom Gesellen super ausgeführt (+++). Berichtszettel wurde von uns gegengezeichnet, eine Kopie wurde nicht übergeben. Diese per Mail erbeten => ging am 23.12.20 ein. Nach Weihnachten kam d. Rchng. Auch auf dieser die erwähnten u. andere formale Fehler, ferner zwei unterschiedliche Fälligkeitsdaten => "sehr professionell". Zudem wurde der Angebotsbesuch berechnet. Aber: Weil Hauptpunkt (A3) nicht korrekt war, keine Reaktion u. Zahlung unsererseits. Am 05.02.21 wurde erneut Berichtszettel als PDF zugestellt, zusammen mit Bemerkung: " ... hoffen ... um schnelle Bezahlung der Rechnung. Genauso schnell wie wir Ihnen geholfen haben." Hoppla, sowas erachten wir als "nett" u.fast als "dreist"!!! (auf dem Hintergrd => siehe A1 - A3). Es gab darauf telefonische u. schriftl. Hinweise, es werde nicht geleistet, solange Rchg nicht korrekt sei. Proff forderte am 11.02.21 die Originalrechng zurück, eine neue werde zugestellt. Die Originalrechng wurde 14.02.21 zurückgegeben. Bis 24.02.21 gab es keine neue, weswegen per Mail nachgefragt wurde => Keine Reaktion bis 20.03.21, als ein Anwaltsschreiben inkl. "neuer" Rchng einging. Die Dame meinte, die formalen Fehler (A1) seien nur "vermeintliche" => toll! Weswegen wurden diese dann doch in der neuen Rchng behoben? Aber: Die Rechnung ist hinsichtl. d. Hauptpunktes (siehe A3) noch immer nicht korrekt !!! Wir wundern uns, dass trotz unser zahlreichen schriftl. Hinweise man weder bei Proff noch seitens der Juristin fähig ist, eine korrekte Rechnung zu erstellen.
Diese Juristin wirbt auf der eigenen Homepage: Die Kanzlei "steht für Professionalität,... optimieren ... laufend unsere Kompetenz, ... erfüllen die uns übertragenen Aufgaben stets mit größter Sorgfalt und schnellstmöglich zur Zufriedenheit unserer Mandanten", garantieren "stets ein hohes Niveau und eine hohe Qualität unserer Arbeit".
Was soll man zu solcher "Selbstbeweihräucherung" sagen, wenn die Dame zugleich formale Fehler (siehe A1) als "vermeintliche" erachtet. Man ist sprachlos! Wir wären mit einer solchen anwaltlichen Leistung keineswegs zufrieden. Ein 11-Jähriger (5. Kl., Eltern ohne akad. Ausbildung, Migrationshintergrund) konnte aber anhand der Dokumente, die Proff u. d. Anwältin vorliegen, innerhalb v. 5 Min. feststellen, wieso die bisher zugestellte Rchng nicht korrekt ist (es geht nicht um Rchngspositionen oder "vermeintliche Fehler"). Das spricht wohl für sich!
Man kündigte an, gerichtliche Schritte einleiten zu wollen. Das könnte für beide blamabel und für Proff teuer enden. Wir sind ganz entspannt, denn wie will man eine Klage begründen, wenn man trotz erhaltener Daten keine korrekte Rechnung zu erstellen fähig ist.
Fazit: Der schnelle Rückruf am 19.12. u. d. Leistung des Gesellen waren prima. Alles was danach kam, hinterläßt keinen guten Eindruck.
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